Herausforderung vor Gericht
In der Praxis kommen steuerlich falsch beratene Mandanten nur selten ohne Prozess zu ihrem Recht. Das mag abschreckend wirken, dies jedoch ist die Realität. Zwar müssen die Steuerberater, weil gegen Berufsversehen pflichtversichert, einen Schaden nicht aus eigener Tasche bezahlen – dennoch räumt kaum ein Steuerberater freiwillig einen Fehler ein und interveniert bei seiner Berufshaftpflichtversicherung zu Gunsten seines Mandanten. Die Versicherungen wiederum lassen es selbst dann, wenn eine Schlechterfüllung des Steuerberatervertrags nahe liegt, darauf ankommen, ob der betroffene Mandant bereit ist, einen Prozess vom Zaum zu brechen. Die Versicherungen bestimmen im Übrigen, welcher Rechtsanwalt den bei ihnen versicherten Steuerberater vor Gericht vertritt. Die Auswahl treffen sie unter einer kleinen Schar von Rechtsanwälten, die sich mit der Materie auskennen.
Da Steuerberaterhaftungsfälle in aller Regel vor Gericht geklärt werden, kommt der Prozessstrategie und dem prozessualen Können des vom falsch beratenen Steuerpflichtigen mandatierten Rechtsanwalts eine erhebliche Bedeutung zu. Dies gilt umso mehr, als in der Erstinstanz allenfalls größere Landgerichte über spezialisierte Spruchkörper für Fragen der Steuerberaterhaftung verfügen. Nicht immer also kann damit gerechnet werden, dass die Richter vertiefte Kenntnisse über die maßgeblichen Regeln, denen die Haftung des Steuerberaters unterliegt, haben. Schickt der betroffene Mandant nicht selbst einen Experten „ins Rennen“, läuft er Gefahr, dass dem Prozessvortrag des beklagten Steuerberaters nicht das erforderliche Know-how gegenübersteht.