Spezialkompetenz zählt

Die Schlechterfüllung des Steuerberatervertrages durch den Steuerberater zieht für den betroffenen Mandanten - Unternehmen, Unternehmer, Verband, oder Privatperson - eine Reihe von Problemen und Fragen nach sich, die sowohl rechtlich als auch persönlich gefärbt sind. Der Fehler des Steuerberaters bedeutet gleichsam den Bruch eines oftmals über Jahre oder Jahrzehnte gewachsenen Vertrauensverhältnisses. Dies umso mehr, als dem Steuerberater tiefgehende Einblicke in sensible und vertrauliche Informationen aus dem Unternehmen und dem Privatleben seiner Mandantschaft gewährt werden. Dem Mandanten kann vor diesen Hintergründen eine rechtliche Auseinandersetzung besonders schwer fallen. Entsprechend bedeutsam ist die richtige Einschätzung der Chancen, Risiken und Abläufe eines rechtlichen Vorgehens gegen den "eigenen" Steuerberater.

Das Recht der Steuerberaterhaftung ist eine Spezialmaterie, die selbst unter Experten den Ruf hat, unwegsam und sperrig zu sein. Macht der steuerlich falsch beratene Mandant seinen Schadensersatzanspruch geltend, trifft er auf der Gegenseite, der Seite des Schädigers, durchweg auf Spezialisten. Umso wichtiger ist es, dass der Anspruchsteller selbst auf kompetente Fachleute zurückgreifen kann, die ihn professionell beraten und vertreten.


Auseinandersetzungen mit Steuerberatern werden von speziellen, einheitlichen Rahmenbedingungen geprägt. Dies führt dazu führt, dass nahezu jeder Haftungsfall zumindest äußerlich nach einem bestimmten Muster abläuft.

Für den Steuerberater entscheidet seine Versicherung

Alle Steuerberater müssen - genauso wie Rechtsanwälte und Notare – von Gesetzes wegen für berufliche Fehler eine Haftpflichtversicherung unterhalten. Da letztlich also der Steuerberater einen von ihm verursachten Schaden nicht aus eigener Tasche ausgleichen muss, trifft die eigentliche Entscheidung, ob dem falsch beratenen Mandanten der durch einen Beratungsfehlers entstandene Schaden kompensiert wird oder nicht, der „hinter“ dem Steuerberater stehende Versicherer. Im eigenen Interesse, um ihren Versicherungsschutz nicht zu verlieren, nehmen die Steuerberater in aller Regel ihre Versicherung bereits nach der ersten Anspruchsanmeldung durch den Mandanten „ins Boot“.

Die Erfahrung zeigt, dass es die Versicherer in den meisten Schadensfällen auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Dabei rechnen sie damit, dass der fehlerhaft beratene Mandant den mit einem Prozess verbundenen Aufwand scheut und/oder keine kompetenten Berater an seiner Seite hat, die den spezialisierten Rechtsanwälten der Versicherungen Paroli bieten können. Indes: Die Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Güte und Umfänglichkeit der Leistungen von Steuerberatern stellt, sind hoch. Dementsprechend kommen Mandanten, denen aufgrund eines Beratungsfehlers ein Schaden entstanden ist, durchaus zu ihrem Recht - sofern sie sich von der Aussicht auf einen Prozess nicht abschrecken lassen.

Experten in den Ring schicken

Will der betroffene Mandant seinem (meist: ehemaligen) Steuerberater und der hinter ihm stehenden Versicherung auf Augenhöhe begegnen, sollte er sich von Experten beraten lassen und diese gegebenenfalls für sich "in den Ring" schicken. Erstens, weil die Spezialisten bereits vorprozessual zu einer fundierten, besonnenen Einschätzung der Chancen und Risiken in der Lage sind. Zweitens, weil die Fachleute die besonderen prozessualen Stolpersteine und Fallen von Haftungsprozessen gegen Steuerberater kennen.

Im Dezernat für Haftungsfragen der rechts- und steuerberatenden Berufe von SBP trifft der geschädigte Steuerpflichtige auf Rechtsanwälte, die sich seit vielen Jahren mit Fragen rund um den Themenkomplex Steuerberaterhaftung befassen. Sie kennen die verzweigte Rechtsprechung der Gerichte zur Steuerberaterhaftung, sie wissen um die besonderen Anforderungen, die die Gerichte an die prozessuale Darstellung des Falles stellen, und sie verstehen die Strategien der Anspruchsgegner. Auf der Grundlage eines hohen professionellen Anspruchs erwarten betroffene Mandanten eine profunde und seriöse Beratung, Offenheit sowie eine fachliche Durchdringung der relevanten Fragen. Prozesse werden strategisch geplant und mit Engagement geführt. Sehr häufig werden die Spezialisten von SBP vertrauensvoll von Berufskollegen oder Steuerberatern aus anderen Kanzleien zur Beratung und Betreuung ihrer Mandanten hinzugezogen. Regelmäßig sind unsere anerkannten Experten, die vollkommen unabhängig von Interessen der Versicherer agieren können, in großen Verfahren eingebunden.

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