Für den Steuerberater entscheidet seine Versicherung
Alle Steuerberater müssen - genauso wie Rechtsanwälte und Notare – von Gesetzes wegen für berufliche Fehler eine Haftpflichtversicherung unterhalten. Da letztlich also der Steuerberater einen von ihm verursachten Schaden nicht aus eigener Tasche ausgleichen muss, trifft die eigentliche Entscheidung, ob dem falsch beratenen Mandanten der durch einen Beratungsfehlers entstandene Schaden kompensiert wird oder nicht, der „hinter“ dem Steuerberater stehende Versicherer. Im eigenen Interesse, um ihren Versicherungsschutz nicht zu verlieren, nehmen die Steuerberater in aller Regel ihre Versicherung bereits nach der ersten Anspruchsanmeldung durch den Mandanten „ins Boot“.
Die Erfahrung zeigt, dass es die Versicherer in den meisten Schadensfällen auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Dabei rechnen sie damit, dass der fehlerhaft beratene Mandant den mit einem Prozess verbundenen Aufwand scheut und/oder keine kompetenten Berater an seiner Seite hat, die den spezialisierten Rechtsanwälten der Versicherungen Paroli bieten können. Indes: Die Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Güte und Umfänglichkeit der Leistungen von Steuerberatern stellt, sind hoch. Dementsprechend kommen Mandanten, denen infolge eines Beratungsfehlers ein Schaden entstanden ist, durchaus zu ihrem Recht - sofern sie sich von der Aussicht auf einen Prozess nicht abschrecken lassen.
Experten in den Ring schicken
Will der betroffene Mandant seinem (meist: ehemaligen) Steuerberater und der hinter ihm stehenden Versicherung auf Augenhöhe begegnen, sollte er sich von Experten beraten lassen und diese gegebenenfalls für sich "in den Ring" schicken. Erstens, weil die Spezialisten bereits vorprozessual zu einer fundierten, besonnenen Einschätzung der Chancen und Risiken in der Lage sind. Zweitens, weil die Fachleute die besonderen prozessualen Stolpersteine und Fallen von Haftungsprozessen gegen Steuerberater kennen.
Im Dezernat für Haftungsfragen der rechts- und steuerberatenden Berufe von SBP trifft der geschädigte Steuerpflichtige auf Rechtsanwälte, die sich seit Jahren überwiegend mit Fragen rund um den Themenkomplex Steuerberaterhaftung befassen. Sie kennen die verzweigte Rechtsprechung der Gerichte zur Steuerberaterhaftung, sie wissen um die besonderen Anforderungen, die die Gerichte an die prozessuale Darstellung des Falles stellen, und sie verstehen die Strategien der Anspruchsgegner. Auf der Grundlage eines hohen professionellen Anspruchs erwarten betroffene Mandanten eine profunde und seriöse Beratung, Offenheit sowie eine fachliche Durchdringung der relevanten Fragen. Prozesse werden strategisch geplant und mit Engagement geführt. Sehr häufig werden die Spezialisten von SBP vertrauensvoll von Berufskollegen oder Steuerberatern aus anderen Kanzleien zur Beratung und Betreuung ihrer Mandanten hinzugezogen. Regelmäßig sind unsere anerkannten Experten in großen Verfahren eingebunden.