Zuständiges Gericht

Die Klage des geschädigten Mandanten ist (trotz Versicherungspflicht des Steuerberaters) gegen den Steuerberater (nicht gegen die Versicherung) zu richten, der Prozess ist vor einem Zivilgericht (nicht vor einem Finanzgericht) zu führen. Zuständig ist in aller Regel das Gericht, in dessen Bezirk der Steuerberater seinen Kanzleisitz hat.