Prüfung eines Anwaltsvertrages

Aus der dem Steuerberater obliegenden Betreuungspflicht folgt, dass der Steuerberater einen von einem Rechtsanwalt entworfenen, den zivilrechtlichen Vorgaben genügenden Vertrag daraufhin zu überprüfen hat, ob dessen Gestaltung den steuerlichen Interessen seines Mandanten entspricht (BGH vom 30.09.1999 - IX ZR 139/98).