Gewerbesteuer

Der Steuerberater ist (so z.B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.1994, Az.: 13 U 165/93) verpflichtet, seinen freiberuflich tätigen Mandanten auf die Notwendigkeit hinzuweisen, eine zusätzliche gewerbliche Tätigkeit i.S. von § 15 EStG getrennt von der freiberuflichen Tätigkeit auszuüben (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Übt eine Personengesellschaft, zu der sich freiberuflich Tätige zusammengeschlossen haben, auch nur in geringem Umfang eine freiberufliche Tätigkeit aus, so ist ihr gesamter Betrieb gewerbesteuerpflichtig (sogenannte "Abfärbetheorie").