Fristversäumnis

Fristversäumnisse gehören zu den häufigsten Fehlern, die Steuerberatern unterlaufen. Rund 50 % aller Fälle, die bei den Berufshaftpflichtversicherern gemeldet werden, haben ihre Ursache in einer Fristversäumnis des Steuerberaters. Fristversäumnisse gehören damit mit Abstand zu den häufigsten Fehlern, die Steuerberatern (und übrigens auch Rechtsanwälten) unterlaufen.

Wie geht es weiter, wenn einmal feststeht, dass die Klage-, Einspruchs- oder sonstige Frist „unheilbar“ versäumt ist ? Nicht jeder Fehler eines Steuerberaters führt zwangsläufig zu einem Schadensersatzanspruch des Mandanten. Nach den Grundsätzen der Steuerberaterhaftung darf der Geschädigte durch den Schadensersatz nicht besser gestellt werden, als wenn seinem Steuerberater der Fehler nicht unterlaufen wäre. In Konsequenz dieses Grundsatzes ist also im Zusammenhang mit Fristversäumnissen zu prüfen, welche Entwicklung eingetreten wäre, wenn der Steuerberater die in Rede stehende Frist nicht versäumt hätte.

Mit anderen Worten muss in dem Regressverfahren gegen den Steuerberater untersucht werden, wie das Verfahren vor dem Finanzgericht oder dem Finanzamt ausgegangen wäre, wenn es nicht wegen der versäumten Frist beendet, sondern weitergeführt worden wäre.

Wichtig zu wissen: Es kommt nicht darauf an, wie das angerufene Finanzgericht oder die für die Entscheidung zuständige Finanzbehörde tatsächlich entschieden hätte. Maßgeblich ist, wie nach Auffassung des für den Regressprozess zuständigen Zivilgerichts das Finanzgericht bzw. die Finanzbehörde ohne das Fristversäumnis des Steuerberaters richtigerweise hätte entscheiden müssen. Das Zivilgericht prüft in diesen Fällen die Erfolgsaussichten selbst, die Finanzrichter oder Finanzbeamten werden nicht als Zeugen dazu gehört, wie sie die Sache ohne Fristversäumnis entschieden hätten.